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   VGH Bayern, 25.09.2019 - 11 ZB 19.32697   

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VGH Bayern, 25.09.2019 - 11 ZB 19.32697 (https://dejure.org/2019,50107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2019 - 11 ZB 19.32697 (https://dejure.org/2019,50107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2019 - 11 ZB 19.32697 (https://dejure.org/2019,50107)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2019 - 11 ZB 19.32697
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 = juris Rn. 15) muss ein Beteiligter, der geltend macht, er leide an einer PTBS, für einen substantiierten Sachverständigenbeweisantrag zwar regelmäßig ein gewissen Mindestanforderungen genügendes fachärztliches Attest vorlegen, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

    Im vorliegenden Fall kann der Beweisantrag nicht deshalb als unsubstantiiert abgelehnt werden, weil die beiden im Beweisantrag in Bezug genommenen ärztlichen Atteste den Vorgaben der Rechtsprechung zur notwendigen Substantiierung von Beweisanträgen (BVerwG, U.v. 11.9.2007 a.a.O.) und den Anforderungen des § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG, die seit der Rechtsänderung vom 15. August 2019 nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG für die Feststellung eines Abschiebungsverbots entsprechend heranzuziehen sind, nicht genügen.

  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2019 - 11 ZB 19.32697
    Erfüllt ein Beteiligter seine prozessualen Mitwirkungspflichten, ist es Sache des Gerichts, solchen konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nachzugehen (vgl. BVerfG, B.v. 24.7.2019 - 2 BvR 686/19 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer

    Der Umstand, dass diesbezüglich kein verfahrensrechtlicher Antrag gestellt worden sei, habe das Gericht vor dem Hintergrund, dass der Kläger zahlreiche ärztliche Atteste vorgelegt und damit den Mindestanforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die Vorlage fachärztlicher Atteste genügt habe (U.v. 11.9.2007, Az. 10 C 8.07), nicht davon abhalten dürfen, die Überprüfung des Gesundheitszustands des Klägers und das Vorliegen von Abschiebungsverboten durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen zu veranlassen (vgl. die Ausführungen des BayVGH im Beschluss vom 25.9.2019, Az. 11 ZB 19.32697).
  • VG Bayreuth, 05.03.2020 - B 8 K 18.31779

    Unzulässige Klage wegen Fristversäumnis

    In diesem ist dargelegt, dass nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.10.2019 - 11 ZB 19.32697 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar ein substantiierter Sachvortrag mit einem gewissen Mindestanforderungen genügenden Attest zur Stellung eines erfolgreichen Beweisantrages nötig sei.
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